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Reiseversicherung

Reiseversicherung

Ob Cluburlaub am Mittelmeer, Studienreise nach Asien oder Snowboardtrip in die Alpen - die Ferienmöglichkeiten sind heute vielfältig wie nie. Doch die schönsten Tage des Jahres bergen auch Risiken.

An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt. Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreise-Krankenschutz, Mallorca-Police und Autoschutzbrief sorgen dafür, dass aus den schönsten Tagen des Jahres nicht die teuersten werden.

Reiserücktrittsversicherung

Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Brand in der Wohnung, Ihr Kind muss mit Blinddarmentzündung ins Krankenhaus - viele Gründe können dazu führen, dass Sie den lange geplanten Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen.

Hier schützt die Reiserücktrittskostenversicherung: sie erstattet die Stornogebühren, die Ihr Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall finanziell absichern, dass Sie vorzeitig aus dem Urlaub abreisen müssen und bereits bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen können: zum Beispiel wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder gar verstirbt.

Auch wenn während einer Schwangerschaft unvorhersehbare Komplikationen eintreten, bei Unverträglichkeit nach einer Impfung oder wenn Sie wegen Einbruchs, Brand, schweren Unwetterschäden oder anderer Elementarereignisse Ihre Wohnung nicht allein lassen können oder rasch dorthin zurückkehren müssen.

Reisegepäckversicherung

Manchmal passiert es schon am Anreisetag: Ihr Koffer wird gestohlen. Der Reiseveranstalter haftet - wenn überhaupt - nur bis zu einem begrenzten Betrag. Was darüber hinaus geht, kann die Reisegepäckversicherung absichern. Sie kann als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice abgeschlossen werden.

Die Reisegepäckversicherung schützt Sie weltweit vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Ihres mitgeführten Eigentums.

Ersetzt werden Zeitwert oder Reparaturkosten
In der Reisegepäckversicherung geschützt sind sämtliche Dinge des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen, aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck, Reiseandenken und Geschenke, außerdem mitgeführte Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung.

Versichert ist in der Regel der Zeitwert der mitgeführten Sachen - also der Neuwert minus eines angemessenen Abzugs für Abnutzung, Alter und Gebrauch. Bei beschädigten Sachen übernimmt der Versicherer Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes.

Reise-Kranken­ver­si­che­rung

Bei Reisen jenseits der deutschen Grenzen sind Sie mit einer privaten Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung gut geschützt. Die gesetzlichen Kassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Und auch dann gilt: die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient, sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten selbst zahlen. Die können - beispielsweise in den USA - leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Auch ein Rücktransport nach Hause wird von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht übernommen.

Auch Krankentransport nach Hause ist versichert
Die Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, sie ersetzt die Kosten für stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung und für Arznei-, Verbands- und Heilmittel.

Zusätzlich versichert ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland, außerdem die Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person oder die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.

Die Auslandreise-Kranken­ver­si­che­rung können Sie als befristete Police für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen.

Mietwagenversicherung

Mit dem Leihwagen unterwegs
Wer sein Urlaubsziel auf eigene Faust erkunden möchte, greift gern zum Leihwagen. Vor allem in Südeuropa gelten für gemietete Fahrzeuge oft niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland.

Bei einem Unfall kann das teuer werden: Verursachen Sie als Fahrer eines Leihwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Günstig geschützt mit der "Mallorca-Police"
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bereits zuhause eine Mietwagen-Haft­pflichtversicherung - im Volksmund auch „Mallorca-Police“ - abgeschlossen hat. Die bekommt man schon für wenige Euro bei heimischen Autoversicherern.

In der Basisversion gilt sie fürs europäische Ausland und kann wahlweise für wenige Wochen oder auch für mehrere Monate abgeschlossen werden. Je nach Versicherer ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten - einfach nachfragen oder im Vertrag nachschauen.

Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann einen so genannten Traveller-Vertrag wählen.

Tipp: beim Unfall sofort die Polizei verständigen und den Fahrzeugvermieter informieren. Und wer sich Verletzungen nicht vom Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, dass diese von der Haft­pflicht des Unfallverursachers nicht anerkannt werden.

Im Auto unterwegs

Maximale Deckung
Auch wenn Sie mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs sind, brauchen Sie den richtigen Versicherungsschutz. Für die KFZ-Haft­pflichtversicherung gilt: Vereinbaren Sie am besten die maximal mögliche Deckung. 

Als Ergänzung empfiehlt sich der Abschluss einer Kasko-Police. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision und Glasbruch. Vollkaskoversicherungen bezahlen darüberhinaus auch die eigenen Unfallschäden. Außerdem zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn Sie im Ausland bei einem Autounfall geschädigt wurden und der entstandene Schaden vom Verursacher nicht ordnungsgemäß reguliert wird.

Grundsätzlich dabei haben sollten Sie bei jeder Auslandsfahrt die grüne Versicherungskarte als Versicherungsnachweis und einen „europäischen Unfallbericht“, der Ausfüllhilfen in insgesamt zehn Sprachen bereitstellt.

Preisgünstig und hilfreich: der Autoschutzbrief
Ebenfalls nützlich und preisgünstig zu haben ist ein Autoschutzbrief. Bei Unfall oder Panne ersetzt er innerhalb bestimmter Höchstgrenzen die Kosten für Bergung, Abschleppen und Unterstellen des Fahrzeugs, für den Versand von Ersatzteilen, für den Rücktransport bei Erkrankung des Fahrers, für notwendige Übernachtungen und gegebenenfalls für einen Mietwagen.

Autoschutzbriefe erhalten Sie bei allen deutschen Kraftfahrzeugversicheren und bei den Automobilclubs.


Mopedversicherung

Mopedversicherung

Das Kenn­zeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kenn­zeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kenn­zeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haft­pflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haft­pflichtversicherung anfallen. Jedoch sind Ganzjahres-Kenn­zeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.

Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kenn­zeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2019 waren zum Beispiel grüne Moped-Kenn­zeichen gültig, im Jahre 2020 schwarze und im Jahre 2021 blaue. Diese drei Farben wechseln sich immer wieder ab, sodass im Jahre 2022 erneut grüne Kenn­zeichen gültig sind.

Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haft­pflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kenn­zeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die Kosten selbst tragen.


*In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei nur um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch hin nicht oder nur eingeschränkt gelistet werden oder keine Courtage(Provisions)vereinbarung mit Covomo oder unserem Maklerbüro haben.  Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise, AVB's, Produktinformationsblätter und sonstige VVG-relevante Unterlagen der Versicherer.  Außerdem verweisen wir darauf, dass Sie durch den Online-Abschluss auf eine  persönliche Beratung bzw. Dokumentation entsprechend §61 VVG verzichten.


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